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Lizenzbedingungen und Haftungsausschluss
für die von uns kostenlos zur Verfügung gestellte Software
Hinweis: Aufgrund unseres bevorstehenden Rentenalters haben wir uns entschieden, den Verkauf unserer Kassensoftware einzustellen. Da wir in naher Zukunft nicht sicherstellen können, dass wir die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren einhalten können, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden vollständig informiert sind und keine Erwartungen an zukünftige Unterstützung oder Garantieleistungen haben, die wir möglicherweise nicht mehr erfüllen können. In diesem Zusammenhang stellen wir unsere Kassensoftware nun kostenlos zur Verfügung, allerdings ohne jeglichen Anspruch auf Gewährleistung oder Support. Das bedeutet, dass die Software "wie sie ist" (as-is) bereitgestellt wird, ohne dass wir für eventuelle Mängel, Fehler oder zukünftige Anpassungen haften. Diese Entscheidung ermöglicht es uns, unseren Kunden weiterhin Zugang zu unserer Software zu gewähren, ohne Verpflichtungen einzugehen, die wir in der Zukunft nicht mehr erfüllen können. Wir empfehlen unseren Kunden, diese Software nur mit dem Verständnis zu nutzen, dass kein Anspruch auf rechtliche Absicherung oder technische Unterstützung besteht. So können wir einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand sicherstellen, ohne unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden zu gefährden.
1. Lizenzgewährung
1.1 Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweite
Lizenz zur Nutzung der Ki-Kassensoftware (im Folgenden „Software“) ausschließlich für interne
Geschäfts Zwecke. Diese Lizenz umfasst das Recht zur Installation, Nutzung und Auswertung der
Software in der vom Anbieter bereitgestellten Version.
2. Keine Gewährleistung
2.1 Die Software wird dem Lizenznehmer kostenfrei bereitgestellt und ohne jegliche Gewährleistung,
Zusicherungen oder Garantien. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Eignung,
Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Fehlerfreiheit der Software. Der Lizenznehmer akzeptiert die Software
„wie sie ist“ (as-is) und übernimmt das gesamte Risiko für die Nutzung der Software.
2.2 Der Anbieter garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht
oder ohne Unterbrechungen und Fehler funktioniert. Jegliche Fehler oder Mängel in der Software, die
während der Nutzung auftreten, werden nicht vom Anbieter behoben, es sei denn, der Anbieter bietet
freiwillig Unterstützung an.
3. Haftungsausschluss
3.1 Der Anbieter haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die aus der
Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software resultieren. Hierzu zählen insbesondere, aber
nicht ausschließlich, Schäden durch Datenverlust, entgangene Gewinne oder Geschäftsausfälle. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Anbieter auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen wurde.
3.2 Sofern eine Haftung des Anbieters aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht
ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag begrenzt, den der
Lizenznehmer tatsächlich für die Software bezahlt hat. Da die Software kostenlos bereitgestellt wird,
entfällt diese Haftungsbegrenzung in der Regel.
4. Unterstützung und Wartung
4.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Unterstützung, Wartung oder Updates für die Software
bereitzustellen. Jegliche zusätzliche Dienstleistungen, die vom Anbieter freiwillig angeboten werden,
unterliegen separaten Vereinbarungen und können zusätzliche Kosten verursachen.
4.2 Der Anbieter ist natürlich daran interessiert, dass die Software in ihrem Zweck funktioniert.
Eventelle Serviceleistungen sind deshalb nicht Bestandteil der Software und werden separate verrechnet.
Ein Anspruch auf Funktion der Software nach der Serviceleistung besteht nicht. Sollte die Serviceleistung
erfolglos sein, erhält der Anwender sein Geld zurück. Die Haftungsfreistellung der Software ist davon
nicht betroffen.
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
5.1 Diese Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ist Kempten im Allgäu.
5.2 Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder
nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und
wirksam. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst
nahekommt.
6. Sonstiges
6.1 Der Lizenznehmer erklärt, dass er die Lizenzbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat und
diese akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform und
der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
6.2 Der Lizenznehmer darf die Software nicht weiterverkaufen, vermieten, verleasen oder anderweitig
übertragen. Jede unbefugte Weitergabe oder Nutzung der Software stellt einen Verstoß gegen diese
Lizenzbedingungen dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zur Kenntisnahme:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis und erklären Sie sich mit Ihrer Unterschrift ebenfalls damit einverstanden,
dass auf den TSE-Stick (Technische Sicherheitseinrichtung) und seinen Inhalt keine Gewährleistung
übernommen werden kann, denn auch seitens des Distributors und Herstellers Swissbit wird keine
Garantie auf den TSE-Stick gewährt. Dies bedeutet, dass weder wir noch Swissbit für eventuelle Mängel,
Ausfälle oder Defekte des TSE-Sticks haften werden. Um Ihre Daten dennoch zu schützen und die
gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, empfehlen wir ausdrücklich, regelmäßige TAR-Exporte
durchzuführen.
Die TAR-Exporte dienen dazu, Ihre Transaktionsdaten in regelmäßigen Abständen sicher zu speichern. Im
Falle eines Defekts des TSE-Sticks könnten sonst alle darauf gespeicherten Daten unwiederbringlich
verloren gehen. Durch die regelmäßige Durchführung dieser Exporte können Sie sicherstellen, dass Ihre
Daten extern gesichert werden und somit auch bei einem Ausfall des Sticks weiterhin zur Verfügung
stehen. Dieses Vorgehen ist essentiell, um Datenverluste zu vermeiden und den Betrieb Ihrer
Kassensysteme rechtskonform zu gewährleisten.
Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen bestätigen Sie, dass Sie die Risiken und die Notwendigkeit
regelmäßiger Datensicherungen verstanden haben und die Verantwortung für die Durchführung der TAR-
Exporte übernehmen.
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Ort, Datum, Unterschrift Softwareanwender